Elterninformation zu Corona Selbsttests in Schulen

Liebe Eltern,                                                                   

wie Sie bereits im letzten Elternbrief erfahren haben, ist für die Teilnahme am Schulbesuch (Notbetreuung oder Wechselunterricht) 2x pro Woche ein negatives Coronatest-Ergebnis Pflicht. Um ggf. vorhandene Bedenken und Sorgen vorzubeugen, möchten wir im Folgenden nochmals auf die wichtigsten Aspekte eingehen und Ihnen so mögliche Ängste nehmen.

Was ist ein Corona-Selbsttest?
Man kann mit einem Selbsttest schnell herausfinden, ob man sich möglicherweise mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Mit einem Wattetupfer wird ein Abstrich aus der Nase genommen und nach etwa 15 Minuten liegt ein Ergebnis vor.

Warum machen wir Corona-Selbsttests?
Wenn sich viele Menschen selbst testen oder testen lassen, dann können infizierte Personen schneller erkannt werden und stecken weniger Menschen unbemerkt an. Häufig zeigt das Virus bei Kindern keine Symptome, sodass man ihnen nicht anmerkt, ob sie Corona haben. Sie könnten das Virus möglicherweise unbemerkt weiter verbreiten. Zudem sind die Selbsttests vom Schulministerium vorgegeben, d.h. dies ist keine schulische Maßnahme, sondern wir sind zur Durchführung verpflichtet.

Wann finden die Corona-Selbsttests statt?
In dieser Woche finden die Testungen für die Kinder in der Notbetreuung am Di, 12.04. und Do, 14.04. statt.

Was passiert, wenn der Selbsttest eines Kindes positiv ist?
Wenn der Selbsttest positiv ist, heißt das nicht automatisch, dass das Kind Corona hat. Es gilt als Verdachtsfall. Die Eltern des Kindes werden unverzüglich telefonisch von uns informiert. Wichtig: Haben sie die aktuelle Notrufnummer in der Schule hinterlassen? Das Kind muss auf abgeholt werden und wird bis dahin in einem separatem Raum betreut.

Um das Ergebnis zu überprüfen, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test beim Arzt oder im Testzentrum gemacht werden, denn ein Selbsttest kann manchmal falsch-positiv ausfallen. Erst wenn man das Ergebnis des zweiten Tests hat, hat man Gewissheit.

Bis das Ergebnis vorliegt, sollten Kontakte zu anderen Personen dringend vermieden werden! Auch sind weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Ihr Kind darf bis dahin die Notbetreuung / die Schule nicht besuchen. 

Für die anderen Kinder der Gruppe hat dies keine Folge. Diese müssten erst dann in Quarantäne, wenn auch der PCR-Test ihrer Mitschülerin/ihres Mitschülers positiv ist.

Was passiert, wenn der Selbsttest negativ ist?
Dann liegt wahrscheinlich keine Corona-Infektion vor. Eine hundertprozentige Sicherheit liegt nicht vor, denn auch ein negativer Test kann falsch-negativ sein. Weiterhin soll das Kind sich auch an die Hygieneregeln halten, also Abstand, Hände waschen und Maske tragen.

Stellt die Schule eine Testbescheinigung über den Selbsttest aus?
Eine Testbescheinigung (nach erfolgtem Selbsttest) kann nicht ausgestellt werden. Dies kann nur durch fachkundiges oder geschultes Personal oder einer unterwiesenen Person erfolgen. Dazu gehört das Schulpersonal nicht. Testbescheinigungen erhalten Sie, wenn sie Schnelltests in den Testzentren durchführen lassen. Diese werden in der Schule anerkannt, wenn diese nicht älter als 48 Std. sind.

Wie sollen sich die Kinder verhalten, wenn ein anderes Kind positiv getestet wurde?
Die Kinder sollen sich so verhalten, wie sie am selbst behandelt werden möchten, wenn ihr Test positiv ausfallen würde. Ein anderes Kind kann nichts dafür und darf nicht ausgegrenzt oder geärgert werden, wenn es zurück in der Schule ist. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Kinder gut auf solch eine mögliche Situation vorbereiten. Vielleicht können die Kinder ja auch dem positiv getesteten Kind eine nette Nachricht schreiben oder es anrufen und fragen, wie es ihm geht. Es freut sich bestimmt!

Wir haben die Test-Umsetzung für unsere Schulkinder ausführlich geplant und organisiert. Daher sind wir zuversichtlich, dass den Kindern die Selbsttests gut gelingen werden.

Herzliche Grüße
Nina Schiffer