Wichtige Informationen für den Schulstart ab MO, 22.02. – Maskenpflicht

Ab Montag, 22.02.2021 gilt die neue Corona-Betreuungsverordnung.

Hier die wichtigsten Änderungen der Verordnung:

  • Es gilt ab Montag eine umfassende Maskenpflicht in der Schule.
    Für alle. Auch für die Schülerinnen und Schüler.
    Lehrkräfte/ Personal mussten bereits seit einer Woche immer eine medizinische Maske tragen. 
  • Die allgemeine Maskenpflicht für alle besteht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.
  • Die Kinder sollen eine medizinische Maske tragen. Das sind diese (meist blau-weißen) OP-Masken. Sollte diese Masken nicht passen (und nur dann), können die Kinder auch eine “Alltagsmaske” tragen. 
    Bitte denken Sie daran, eine Ersatzmaske mitzugeben.
  • Die Maske kann zum Essen & Trinken ausgezogen werden.
  • Es gilt auch weiterhin: Eine Befreiung aus medizinischen Gründen (ärztliches Attest) ist möglich – jedoch nur dann.

Ab Montag gilt auch für die Grundschule: medizinische Maske für alle und überall (außer beim Essen und Trinken).

Noch eine Bitte für einen guten Start am Montag:
Offener Anfang: Die Kinder sollen zwischen 7.45 Uhr und 7.55 Uhr (bitte nicht früher!)  in die Schule kommen und direkt in die Klasse gehen. So können Ansammlungen vor dem Schultor und auf dem Schulhof vermieden werden.

Trotz ständig neuer Vorgaben und Herausforderungen:
Ich freue mich auf einen guten Start und darauf, alle Kinder wieder begrüßen zu dürfen!

Nina Schiffer