Änderung Notgruppen-Regelung!

Anmeldeformulare zur Not-Betreuung bitte per Mail zusenden: kgs.feldstrasse@mail.aachen.de


Fr, 20.03.2020, 22:30 Uhr
Es müssen nicht mehr beide Elternteile berechtigt sein!
Not-Betreuung auch Samstag/ Sonntag und über die Osterferien!

Liebe Eltern,
durch folgende Nachricht des Ministeriums wird der Anspruch auf Notbetreuung wie folgt angepasst:

Ab Montag, den 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“….

  •  Die Notgruppe bleibt damit letzter Betreuungs-Ausweg
  • der Kreis der Berechtigten und die Betreuungszeit wird erweitert 

Bitte prüfen Sie, ob sie nun zur o.g. Personengruppe gehören.

Sollten Sie nun einen Anspruch auf Notbetreuung haben und eine Betreuung selbst nicht gewährleisten können, so melden Sie sich bitte zeitnah per Mail damit ich die entsprechende Betreuung gewährleisten kann. Folgende Anträge müssen dazu vorgelegt werden:

2020 03 20 Antrag Betreuung bis Ende OFerien MSB NRW

2020 03 20 MSB NRW Bescheinigung Arbeitgeber zur Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Nina Schiffer
-Rektorin-

Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.