Fragen zu Testungen, Maske, Unterricht ?Hier finden Sie Antworten:

Das Ministerium hat mitgeteilt:

… in das neue Schuljahr grundsätzlich so zu starten, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen. (Schulmail 05.08.2021)

Wie erfolgt Unterricht?

Es findet wieder täglich Unterricht mit den regulären Wochenstunden je Jahrgang/ Klasse  statt. Die Kinder werden in ihrem normalen Klassenverband unterrichtet.

 

Finden wieder Lolli-Pool-Tests statt?

Die Kinder testen sich weiterhin zwei Mal in der Woche während des Unterrichts mit den „Lolli-Tests“.  Start Mittwoch 18.08.2021. Der Lolli-Test ist ein PCR-Test: Die PCR-Methode liefert ein sehr sicheres Ergebnis und eine Coronainfektion kann früh festgestellt werden. Zwei wöchentliche Tests sind Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. Diese Voraussetzung wird durch die Lolli-Tests erfüllt. Alternativ Vorlage eines negativen Nachweises gem. § 2 der Corona-Test-und-Quarantäne-verordnung (max. 48 Stunden alt).

Die Einzeltest-Röhrchen lagern Sie bitte Zuhause, im Badezimmer o.ä. – für den Fall dass die Schule sich meldet. Erst dann macht ihr Kind den Test!!

 

Müssen Masken getragen werden?

Auch im neuen Schuljahr besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

  • Bitte achten Sie darauf, Ihrem Kind täglich zwei saubere Masken
    (die Nase bis Kinn bedecken) mitzugeben. Kinder die ohne Maske in die Schule kommen, müssen umgehend abgeholt werden.

 

Findet wieder normal OGS statt?

Nachmittagsbetreuung und Früh-Betreuung finden mit Schulstart wieder mit Mittagessen statt.

 

Wann muss unser Kind zuhause bleiben?

Bei mehreren Krankheitssymptomen (Husten, Niesen, Fieber etc.) im Zusammenhang mit COVID-19 muss Ihr Kind zuhause bleiben. Bitte telefonisch entschuldigen! Wenn es in der Schule Anzeichen bekommt, müssen wir Sie sofort erreichen können und Ihr Kind umgehend abholen lassen!

Bei „nur einem“ Krankheitssymptom (z.B. Husten oder Schnupfen), muss Ihr Kind für 24 Stunden zu Hause bleiben. Sollte kein weiteres Symptom dazu kommen, kann von einer anderen Erkrankung (als COVID19)ausgegangen werden und Ihr  Kind kann wieder zur Schule kommen.

 

Was müssen wir als Eltern beim Besuch in der Schule beachten?

Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet. Bitte vereinbaren Sie vorab (bspw. über das Logbuch) einen Gesprächstermin mit den Beschäftigten der Schule.

 

Wir kommen gerade aus dem Urlaub wieder … was müssen wir beachten?

Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.

 

Wo bekommen wir weitere Informationen?

Über Zeitungen, Radio … und auch wir informieren Sie weiterhin (Homepage, Elternbriefe etc.) regelmäßig, fortlaufend und zeitnah. Bei Fragen/ Anmerkungen sind wir telefonisch oder per Mail für Sie da.