Infos zu “Schülerausweise” als 3G Nachweis
Eine Schulleitungskollegin hat eine Anfrage bei der land.nrw-redaktion vorgenommen:
Kinder der Grundschule unterliegen sichtbar und erkennbar der Schulpflicht.
Ein Schülerausweis ist erst ab einem Alter notwendig, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Kind nicht mehr der Schulpflicht (z.B. nach Absolvierung der Pflichtjahre) unterliegt.
In der BASS (17-59 Nr. 2 Schülerausweise RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.05.1997) ist die Ausstellung eines Schülerausweises frühestens ab der 5. Klasse vorgesehen.
Wir können Ihnen auf Wunsch gerne eine Schulbescheinigung ausstellen, dann hätten Sie als Eltern bei Bedarf etwas zum Vorzeigen in der “Hand”.
Herzliche Grüße
Nina Schiffer