Auswirkungen des Lockdown auf den Schulbetrieb ab 14.12. bzw. 16.12.2020

Liebe Eltern,

laut der Pressekonferenz des Ministerpräsidenten NRW (13.12.2020, 12.50 Uhr) gilt ,
die Kontakte ab Montag, 14.12.2020 deutlich zu reduzieren!

  • Es bleibt bei der Aufhebung der Präsenzpflicht (für die Kinder der Klassen 1-7) in der Woche vom 14.12. – 18.12., dabei bleibt die Schulpflicht bestehen .
  • Dringender Appell  des Ministerpräsidenten Armin Laschet: “Werten Sie diese Regelungen als gesichertes Betreuungsangebot. Der Unterricht wird sicherlich ein anderer sein.” D.h. die Betreuungsgarantie ist gegeben, gleichzeitig gilt die dringende Bitte an alle Eltern: Wer nicht auf die Betreuung in Schule und Kita angewiesen ist, sollte davon keinen Gebrauch machen und die Kinder möglichst Zuhause betreuen. 

Was bedeutet dies für Sie als Eltern, für die Kinder, für die Schulen?

  • Ab Mo, 14.12.2020  (bis Fr, 18.12.2020) entscheiden Sie als Eltern, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken … oder nicht. Sie können auch “nur” von der Betreuung in der  OGS abmelden. Wenn ihr Kind nicht in die Schule kommen wird, teilen Sie dies bitte der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer schriftlich per Mail oder per Brief (Briefkasten am Schultor der Schule) mit und geben an, ab wann dies gilt. Wichtig: Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
  • Am Mo, 21.12 und Do, 22.12.20 findet keine Schule/kein Unterricht statt, es wird nur eine Notbetreuung (keinen Schulunterricht) geben.
  • Von Mi, 23.12.20 bis Mi, 06.01.21 findet keine Schule/kein Unterricht und keine Notbetreuung statt (Weihnachtsferien).
  • Am Do, 07.01. und Fr, 08.01.21 findet keine Schule/kein Unterricht statt, es wird eine Notbetreuung (kein Unterricht) geben. Den Antrag auf Notbetreuung geben Sie bitte bis Donnerstag, den 17.12.20 über Ihr Kind an den/die Klassenlehrer/in zurück.

Ihnen wünsche ich gutes Gelingen bei all den Planungen für die kommenden Tage und Wochen!

Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Nina Schiffer