Informationen aus dem Schulministerium – Lockerungen der Maßnahmen?
Liebe Eltern,
die vom Ministerium getroffenen Regelungen – insbesondere zum Mund-Nasen-Schutz – sollten vorerst bis zum 31. August 2020 befristet sein. Aus Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass die Regelungen zur Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen NRW “gelockert” werden. Noch liegen mir keine näheren Informationen vor. Auch die Homepage des Ministeriums für Bildung gibt über geänderte Regelungen zur Maskenpflicht ab 01.09.2020 leider noch keine Auskünfte. Sobald mir offizielle Informationen vorliegen, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Bis dahin wird es bei den bewährten und aktuellen Regelungen in der KGS Feldstraße bleiben.
Herzliche Grüße
Nina Schiffer