Weitere Hinweise zur Not-Betreuung und Bescheinigung Schlüsselperson
(So, 15.03.2020, 00:28 Uhr)
Formular / Bestätigung: Bis Mittwoch, 18. März 2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich bei den Erziehungsberechtigten um Schlüsselpersonen (Def. siehe unten) handelt.
Das vom zuständigen NRW-Ministerium hierzu angekündigte Formular finden Sie hier (https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/S_13/Dateien/Corona/20200315_Muster-Vordruck_Betreuungseinrichtungen.pdf ). Dieses Formular müssen Eltern, die in diesen Berufen arbeiten, herunterladen und ausgefüllt (mit Bescheinigung des Arbeitgebers) abgeben.
(So, 15.03.2020, 13:35 Uhr)
Anbei finden Sie weitere Informationen zur Betreuung von Kindern von “Schlüsselpersonen” sowie Hinweise zum Nachweis:
SCHLÜSSELPERSONEN (die Eltern, die mit ihrer Arbeit zentrale Funktionen des öffentlichen Lebens aufrechterhalten) dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie
– alleinerziehend sind oder
– beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und
– wenn die Kinder bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.
Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.
Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Formular / Bestätigung: Bis Mittwoch, 18. März 2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich bei den Erziehungsberechtigten um Schlüsselpersonen handelt.
Das vom zuständigen NRW-Ministerium hierzu angekündigte Formular liegt vor (Download oben). Dieses Formular müssen Eltern, die in diesen Berufen arbeiten, herunterladen und ausgefüllt (mit Bescheinigung des Arbeitsgebers) abgeben.