Anmeldung der Schulneulinge 2018/19
In der Zeit vom 06. November bis zum 17. November 2017 müssen alle schulpflichtigen Kinder in einer Aachener Schule angemeldet werden. Es gilt die freie Schulwahl. Alle Kinder haben das Recht, die nächstgelegene Schule zu besuchen.
Das Schulamt verschickt dazu Briefe an die Eltern. Mit diesem Schreiben („Ihr Kind wird schulpflichtig“) gehen die Eltern in eine Schule ihrer Wahl. In dieser Schule wird dann ein Schülerstammblatt ausgefüllt.
Die Anmeldung ist nicht die Aufnahme in die gewählte Grundschule. Eine Aufnahme erfolgt immer erst frühestens im Mai vor der Einschulung.
Mit der Anmeldung erhalten die Kinder von der Schule einen Termin beim Gesundheitsamt in Aachen zur schulärztlichen Untersuchung. Diese Untersuchung ist gesetzliche Pflicht. Hier wird die Schulfähigkeit des Kindes überprüft. Kinder, die gesundheitliche Probleme haben, können vom Schulbesuch zurück gestellt werden.
Anmeldetermine an der KGS Feldstraße: 06.11. – 17.11.17
Gerne können Sie auch telefonisch einen Termin ausmachen
(Tel.: 162524)
Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf
Sofern Eltern die Einschulung in eine Förderschule wünschen, dann muss bis zum 31. Januar ein entsprechender Antrag (gemäß AO-SF = Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) in der zuständigen Grundschule von den Eltern gestellt werden.
Dazu erstellt die Grundschule einen Bericht, auf dessen Grundlage die Schulaufsicht der Städteregion Aachen über den Antrag entscheidet. Wird der Antrag befürwortet, dann wird ein Gutachten von einem Sonderpädagogen oder einer Sonderpädagogin erstellt. Dieses Gutachten empfiehlt einen Förderschwerpunkt. Die Schulaufsicht legt dann auf der Grundlage des Gutachtens einen Förderschwerpunkt fest. Erst nach der Zuweisung eines Förderschwerpunktes kann das Kind in einer Förderschule angemeldet werden.
Im Allgemeinen wird in der KGS Feldstraße jedes Kind aufgenommen. Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bekommen Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf Hilfe durch die Lehrer und Lehrerinnen und Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen.
Grundsätzlich gilt: Über den Förderort eines Kindes (Regelschule oder Förderschule) entscheiden die Eltern.