Elterninfo zur Regelung des Schulbesuchs bei ansteckenden Krankheiten

Oft ist es schwierig zu entscheiden, ob ein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Schule darf.
Hierzu gibt es jedoch Richtlinien. Generell dürfen Kinder nicht die Schule besuchen,
wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Darüber hinaus müssen die Eltern die Schule
informieren um welche Erkrankung es sich handelt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Erkrankung melden müssen,
rufen Sie uns bitte einfach an (Tel.: 0241-162524)!
Die StädteRegion Aachen bietet eine Tabelle an, auf der Sie sich informieren können:

Elterninfo zur Wiederzulassung 2016

Wiederzulassungstabelle_Kitas_Schulen_Neu_2016